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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 9/04 |
§§: | AO 1977 § 363 Abs. 1, AO 1977 § 363 Abs. 3, FGO § 44 Abs. 1, FGO § 100 Abs. 1, FGO § 74, AO 1977 § 365, AO 1977 § 367, AO 1977 § 5 |
Schlagwörter | Einspruchsentscheidung, Grundlagenbescheid, Folgebescheid |
Rechtsfrage: | Isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung - Hindert beim Ansatz der gesondert festgestellten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Beteiligung an einer Baugemeinschaft im Einkommensteuerbescheid der Einspruch gegen den Feststellungsbescheid den Erlass einer Entscheidung über den gegen den Ansatz der Beteiligungseinkünfte im Einkommensteuerbescheid erhobenen Einspruch - Stellt die isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung des FA durch das FG wegen ermessensfehlerhaften Verhaltens des FA (unterlassene Aussetzung des Einspruchsverfahrens gemäß § 363 Abs. 1 AO bis zur Erledigung des Einspruchs gegen den Feststellungsbescheid) einen Verstoß gegen § 44 Abs. 2, § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO einerseits und § 363 Abs. 1 und 3, § 365 i.V.m. §§ 5, 367 AO andererseits dar - Hat das FG selbst wegen unterbliebener Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO ermessensfehlerhaft gehandelt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.01.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 167/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 24 41 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage |