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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 18/20 (BFH)
§§: UStG § 1 Abs. 1 a, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, RL 2006/112/EG Art. 19
Schlagwörter Geschäftsveräußerung im Ganzen, Sauenhaltung, Ackerfläche, Verpachtung, Stall, Wesentliche Betriebsgrundlage, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: Stellt die Veräußerung eines Sauenbestands ohne landwirtschaftliche Flächen unter gleichzeitiger Verpachtung der für die Sauenhaltung erforderlichen Ställe eine Veräußerung des in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betriebs und damit eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1 a UStG dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 20.05.2020
Vorinstanz/AZ: 15 K 1850/17 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 13 68
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision