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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 32/21 (BFH) |
§§: | EStG § 1 Abs. 4, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, EStG § 50 d Abs. 1 Satz 2, AO § 122, DBA-Schweiz Art. 15 a, DBA-Schweiz Art. 15 Abs. 3 |
Schlagwörter | Grenzgänger, Beschränkte Steuerpflicht, Pilot, internationaler Luftverkehr, Luftfahrzeug, Doppelbesteuerungsabkommen |
Rechtsfrage: | Ist die Regelung in Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz für Einsätze auf Schiffen oder Luftfahrzeugen lex specialis gegenüber der Regelung zu Grenzgängern (Art. 15 a DBA-Schweiz)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 12.04.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 179/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 02 88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.08.2024 |
Erledigungs-Az: | VI R 32/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: I R 22/21 - Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 17 95 |