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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-522/20 (EuG)
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Rumänien, Flughafen
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss der Kommission über die staatliche Beihilfe SA.31662 - C/2011 (ex NN/2011) - durchgeführt von Rumänien zugunsten Timisoara International Airport - Wizz Air für nichtig zu erklären; - der Europäischen Kommission die der Klägerin entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 378 S. 37
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 08.02.2023
Erledigungs-Az: Rs T-522/20
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 12 33