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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-441/20 P (EuGH)
§§: DVO (EU) 2016/2146, DVO (EU) Nr. 1238/2013, DVO (EU) Nr. 1239/2013
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Einfuhr, Antidumpingzoll, Einfuhr, Solar, Nichtigkeit, Rückwirkung
Rechtsfrage: Rechtsmittel des Rats der Europäischen Union gegen das Urteil des EuG vom 8.7.2020 in der Rechtssache T-110/17: Der Rechtsmittelführer beantragt, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - die im ersten Rechtszug erhobene Klage auf Nichtigerklärung der angefochtenen Verordnung abzuweisen; - der Klägerin die Kosten des Rates im ersten Rechtszug und im Rechtsmittelverfahren aufzuerlegen; hilfsweise, - die Sache an das Gericht zur erneuten Prüfung zurückzuverweisen; - die Kostenentscheidung für den ersten Rechtszug und für das Rechtsmittelverfahren vorzubehalten.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 08.07.2020
Vorinstanz/AZ: Rs T-110/17
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 378 S. 22
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 16.03.2023
Erledigungs-Az: Rs C-439/20 P und C-441/20 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 07 02