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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 21/20 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1, EStG § 3 Nr. 44
Schlagwörter Stipendium, Wiederkehrende Bezüge, Gegenleistung, Steuerfreiheit, Privat
Rechtsfrage: Steuerliche Behandlung des Anteils eines Promotionsstipendiums, der aus privaten Mitteln finanziert wurde: Hat eine Kooperationsvereinbarung mit der Stipendiatin eine gegenleistungsbegründende Wirkung mit der Folge, dass die Zahlungen insoweit als steuerbare wiederkehrende Bezüge zu behandeln sind? Ändert die Tatsache, dass der private Finanzierungsanteil direkt an die Stipendiatin gezahlt wurde (ohne zunächst an die Bewilligungsstelle gezahlt und von dort an die Stipendiatin weiterüberwiesen worden zu sein), den steuerrechtlichen Charakter des Stipendiums? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 14.11.2019
Vorinstanz/AZ: 4 K 234/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 17 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.09.2022
Erledigungs-Az: X R 21/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 02 66