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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 25/22 (BFH) | 
| §§: | EStG § 3 c Abs. 2, FGO § 120 Abs. 2 Satz 1, FGO § 56 | 
| Schlagwörter | Holding, Konzern, Bilanz, Wirtschaftlicher Zusammenhang, Revisionsbegründungsfrist, Wiedereinsetzung | 
| Rechtsfrage: | Stehen die bei einer Holdinggesellschaft angefallenen Konzernabschlusskosten im Sinne von § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden Beteiligungserträgen mit der Folge, dass sie nur anteilig als Betriebsausgaben abgezogen werden können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 25.08.2022 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 999/20 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 02 48 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 27.11.2024 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 25/22 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 01 18 | 
