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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 32/23 (BFH) | 
| §§: | ErbStG § 13 b Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, ErbStG § 13 a Abs. 5 Nr. 5, ErbStG § 13 b Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 | 
| Schlagwörter | Schenkungsteuer, Anteilszuwendung, Steuerbefreiung, Nachversteuerung | 
| Rechtsfrage: | Nachversteuerung gemäß § 13 a Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 ErbStG 2009: Ist der Nachversteuerungstatbestand personenneutral auszulegen und liegt ein "Aufheben" nur bei Beendigung der vertraglichen Bindungen vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Hamburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 28.09.2023 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 124/21 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 20 59 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 11.12.2024 | 
| Erledigungs-Az: | II R 32/23 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig | 
