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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 5/22 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Gesellschaftsanteil, Wertzuwachs, Verdeckte Einlage, Kaufangebot
Rechtsfrage: 1. Ist die Übertragung von Anteilen als verdeckte Einlage zu werten, wenn sich der Anteilswert zwischen dem notariell unterbreiteten Kaufangebot und der vertraglich erst Jahre später möglichen Annahme des Angebots wesentlich (zum Positiven) verändert? - 2. Bei Bejahung einer verdeckten Einlage: Wird die Veräußerungsfiktion nach § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG bei einer verdeckten Einlage rückwirkend beseitigt, wenn die Kapitalgesellschaft, deren Anteile verdeckt eingelegt wurden, rückwirkend auf einen Zeitpunkt vor der verdeckten Einlage auf die empfangende Gesellschaft verschmolzen wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 02.09.2021
Vorinstanz/AZ: 3 K 1327/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 09 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2022
Erledigungs-Az: IX R 5/22 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 03 40