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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 46/12 (BFH) |
§§: | InvZulG 2005 § 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | Immaterielles Wirtschaftsgut, Bewegliches Wirtschaftsgut, Urheberrecht |
Rechtsfrage: | Stellen digitale Druckvorlagen, welche im sog. CtP-Verfahren hergestellt werden, immaterielle Wirtschaftsgüter dar, für die kein Anspruch auf Investitionszulage besteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 14.08.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 13012/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 28 64 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |