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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 38/05
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, BetrAVG § 3, EStG § 6 a
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionszusage, Gesellschaftergeschäftsführer
Rechtsfrage: Verdeckte Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit einer Pensionszusage: Liegt ein Verstoß gegen das Nachzahlungsverbot oder eine fremdunübliche Gestaltung vor, wenn aus Anlass der Anteilsveräußerung auf die unverfallbare Pensionsanwartschaft des beherrschenden Gesellschafters einer GmbH gegen Abtretung (zumindest) gleichwertiger Ansprüche aus hierfür bestehenden Rückdeckungsversicherungen verzichtet wird? Unterfällt ein solcher Pensionsverzicht auch bei vertraglich vereinbarter Anwendbarkeit des BetrAVG einem gesetzlichen Verbot? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 17.03.2005
Vorinstanz/AZ: 13 K 1531/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 28 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.03.2006
Erledigungs-Az: I R 38/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 30 96