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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 16/23 (BFH) |
§§: | EStG § 7 g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b |
Schlagwörter | Investitionsabzugsbetrag, Gewinn, Auslegung |
Rechtsfrage: | Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Gewinn" im Sinne von § 7 g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG: Ist für die Prüfung der Überschreitung der Gewinngrenze im Sinne von § 7 g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG der Steuerbilanzgewinn oder ein um außerbilanzielle Effekte wie nichtabziehbare Betriebsausgaben sowie einkommensteuerfreie Einnahmen korrigierter Gewinn maßgebend? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.05.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 202/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 05 26 |