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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-458/21 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. c
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Versicherung, medizinische Behandlung
Rechtsfrage: Ist Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass eine Dienstleistung an ein Versicherungsunternehmen, die darin besteht, - die Richtigkeit der Diagnose einer schweren, bereits diagnostizierten Krankheit des Versicherten zu überprüfen und - nach den besten verfügbaren medizinischen Dienstleistungen zur Heilung des Versicherten zu suchen und - in dem Fall, dass es von der Versicherungspolice abgedeckt ist und vom Versicherten beantragt wird, dafür Sorge zu tragen, dass die medizinische Behandlung im Ausland erbracht wird, von der Mehrwertsteuer befreit ist?
Vorinstanz: Kúria (Ungarn)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 471 S. 18
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 24.11.2022
Erledigungs-Az: Rs C-458/21
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 20 96