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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-224/23 P (EuGH) |
| §§: | AEUV Art. 107 |
| Schlagwörter | EG, EU, Nichtigkeit, staatliche Beihilfe, Frankreich, Finanzierung |
| Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 8.2.2023 Rs T-538/21: Die Rechtsmittelführer beantragen, - das Urteil des EuG vom 8.2.2023 in der Rechtssache T-538/21 in vollem Umfang aufzuheben; - ihren endgültigen Anträgen im ersten Rechtszug in vollem Umfang stattzugeben. |
| Vorinstanz: | EuG |
| Vorinstanz/Datum: | 08.02.2023 |
| Vorinstanz/AZ: | Rs T-538/21 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2023 Nr. C 252 S. 20 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 05.09.2024 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-224/23 P |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 13 92 |