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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 35/23 (BFH) |
§§: | EStG § 2 a Abs. 2 Satz 2, EStG § 2 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, EStG § 2 a Abs. 2 Satz 1, EStG § 17 |
Schlagwörter | Verlustausgleich, Drittstaat, Auflösungsverlust, Liquidation |
Rechtsfrage: | Kann eine aktive Tätigkeit einer Drittstaaten-Kapitalgesellschaft im Sinne von § 2 a Abs. 2 EStG nicht für solche Zeiträume nachgewiesen werden, in denen die Kapitalgesellschaft wegen einer Liquidation keine Tätigkeit mehr entfaltet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 27.04.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 2345/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 12 83 |