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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 8/23 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 2
Schlagwörter Konzern, Ausland, Zuschuss, Betriebliche Veranlassung, Immaterielles Wirtschaftsgut, Entnahme
Rechtsfrage: Handelt es sich bei dem Markterschließungszuschuss an eine französische Tochtergesellschaft der Klägerin um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder um Anschaffungskosten eines über 15 Jahre abzuschreibenden immateriellen Wirtschaftsguts, oder ist von einer Entnahme auszugehen, da die Klägerin den Zuschuss nicht im eigenbetrieblichen Interesse, sondern im Interesse ihrer Unternehmensgruppe gewährt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 01.02.2023
Vorinstanz/AZ: 3 K 398/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 07 20