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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-324/21 (EuG) |
§§: | VO (EU) 2015/2446 Art. 33 |
Schlagwörter | EG, EU, Zoll, Ursprungsauskunft, Nichtigkeit |
Rechtsfrage: | Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den angefochtenen Durchführungsbeschluss (EU) 2021/563 der Kommission vom 31.3.2021 über die Gültigkeit bestimmter Entscheidungen über verbindliche Ursprungsauskünfte insgesamt für nichtig zu erklären; - der Kommission ihre eigenen Kosten und die Kosten aufzuerlegen, die den Klägerinnen im Zusammenhang mit diesen Verfahren entstanden sind; - alle sachdienlichen Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen; - vom Gericht für angemessen erachtete Organisations- oder Untersuchungsmaßnahmen zu erlassen. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2021 Nr. C 297 S. 49 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 01.03.2023 |
Erledigungs-Az: | Rs T-324/21 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 12 32 |