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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 11/21 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 32 d Abs. 1 Satz 1, EStG § 33 Abs. 1, BGB § 346, BGB § 357 |
Schlagwörter | Darlehensvertrag, Widerruf, Zinsen, Rückabwicklung, Entschädigung, Prozesskosten, Außergewöhnliche Belastung |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei der von einer Bank nach Widerruf eines Darlehensvertrags zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche geleisteten Vergleichszahlung um steuerpflichtige Kapitalerträge? Handelt es sich bei den Kosten des mit der Bank geführten Zivilrechtsstreits um außergewöhnliche Belastungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 03.03.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 179/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 13 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.11.2023 |
Erledigungs-Az: | VIII R 11/21 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 05 56 |