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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 12/23 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1, HGB § 272 Abs. 2 Nr. 1, AO § 42 |
Schlagwörter | GmbH-Anteil, Sonderbetriebsvermögen, Kapitalerhöhung, Agio, Anschaffungskosten, Gestaltungsmissbrauch |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei einem im Rahmen einer Kapitalerhöhung geleisteten Aufgeld um Anschaffungskosten nur des neu entstandenen GmbH-Anteils, oder hat eine anteilige Zurechnung auf sämtliche Geschäftsanteile zu erfolgen? War der - später veräußerte - neue Anteil im Streitfall als Sonderbetriebsvermögen zu behandeln? Liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor, wenn die Einlage durch Verzicht auf ein (werthaltiges, niedrig verzinstes) Gesellschafterdarlehen erbracht wird, dessen Nennbetrag den gemeinen Wert der neuen Anteile um ein Mehrfaches übersteigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 06.02.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1285/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 07 82 |