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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 3/18 (BFH) |
§§: | KN Unterpos. 6307 9010, KN Pos. 5609, KN Pos. 4421 |
Schlagwörter | Einreihung, Tarifierung |
Rechtsfrage: | Einreihung von Katzenkratzbäumen (Einfuhren im Juli 2014). Streitig ist, ob die DVO Nr. 350/2014 auf die streitgegenständlichen Waren entsprechend anwendbar ist und welcher Bestandteil (Holz oder Sisal) den Waren ihren wesentlichen Charakter verleiht. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 07.12.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 2162/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 25 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.09.2018 |
Erledigungs-Az: | VII R 3/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 19 33 |