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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 16/21 (BFH)
§§: AO § 362 Abs. 1, AO § 367 Abs. 2, AO § 122 Abs. 2, AO § 124 Abs. 1
Schlagwörter Einspruch, Zurücknahme, Einspruchsentscheidung, Bekanntgabe
Rechtsfrage: Kann ein Einspruch noch am Tag des tatsächlichen Zugangs der mit einfachem Brief übersandten Einspruchsentscheidung - außerhalb der Drei-Tages-Fiktion - durch eine am Abend des Zugangstags per Telefax an das Finanzamt übermittelte Rücknahmeerklärung wirksam zurückgenommen und eine Verböserung damit abgewendet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 03.05.2021
Vorinstanz/AZ: 9 K 168/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 10 13
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: IX R 16/21