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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 15/21 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 32 d Abs. 1, EStG § 32 d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b, EStG § 32 a Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Gesellschafterdarlehen, Ausland, Tarif, Abgeltungsteuer, Nahestehende Person, Gleichheit
Rechtsfrage: Unterliegen die Zinsen aus einem Darlehen des Klägers an eine niederländische Kapitalgesellschaft, an der er mittelbar (über eine weitere niederländische Kapitalgesellschaft) zu mehr als 10 % beteiligt ist, der Abgeltungsteuer oder dem progressiven Steuersatz? Ist der Anwendungsbereich des § 32 d Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG teleologisch auf Sachverhalte einzugrenzen, in denen inländische Kapitalgesellschaften Darlehensnehmer sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.05.2021
Vorinstanz/AZ: 10 K 1362/18 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 12 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.06.2023
Erledigungs-Az: VIII R 15/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 13 05