
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 17/19 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. aa, EStG § 1 Abs. 4, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 7, DBA-Italien Art. 19 Abs. 4, OECD-MA Art. 19, SGB VI § 125, SGB VI § 168, SGB VI § 153 Abs. 2, EG Art. 43, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Besteuerungsrecht, Rente, Italien, Doppelbesteuerung, EG, EU, Verfassung |
Rechtsfrage: | Besteuerungsrecht für eine Rente aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung - Ausweitung des Kassenstaatsprinzips auf Sozialversicherungsrenten in Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien nur bei wirtschaftlicher Belastung der öffentlichen Kasse mit der Zahlung: 1. Steht das Besteuerungsrecht für eine an einen deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Italien gezahlte Rente aus der Deutschen Rentenversicherung Italien zu, wenn die Rente nicht für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst gezahlt wird? - 2. Verdeutlicht der präpositionelle Terminus "von" in Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989, dass die betreffenden Leistungen wirtschaftlich von dem jeweiligen Zahlenden herrühren müssen? - 3. Ist die für die Ausdehnung des sog. Kassenstaatsprinzips durch Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989 geltende Voraussetzung, dass der Zahlungsempfänger Staatsangehöriger des Kassenstaates und nicht zugleich Staatsangehöriger des anderen Vertragsstaates ist, verfassungsgemäß und europarechtskonform? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 22.01.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 293/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 07 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.08.2022 |
Erledigungs-Az: | I R 17/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 04 10 |