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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 17/20 (BFH)
§§: EStG § 1 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19 Abs. 1, EStG § 3 Nr. 64, NATOTrStat Art. X
Schlagwörter Besteuerungsrecht, Steuerfreiheit, NATO
Rechtsfrage: Unterliegen Zahlungen der NATO an einen im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen für seine Tätigkeit bei der ISAF (International Security Assistance Force) in Afghanistan in vollem Umfang der inländischen Steuerpflicht? Ist eine partielle Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 64 EStG für die Gefahren- und Erschwerniszulage gegeben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 19.12.2019
Vorinstanz/AZ: 9 K 9081/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 09 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.11.2021
Erledigungs-Az: I R 17/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 06 74