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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-601/20 (EuG)
§§: AEUV Art. 108
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Italien, Schifffahrt
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den angefochtenen Beschluss (Beschluss C(2020) 1108 endg. der Kommission vom 2.3.2020) in Bezug auf Art. 1 Abs. 3 für nichtig zu erklären; - hilfsweise, Art. 2 des Beschlusses, mit dem die Rückforderung der angeblichen Beihilfen angeordnet und als unverzüglich und tatsächlich erklärt wurde, für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 378 S. 46
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 18.05.2022
Erledigungs-Az: Rs T-601/20