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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 17/20 (BFH) |
§§: | EStG § 1 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19 Abs. 1, EStG § 3 Nr. 64, NATOTrStat Art. X |
Schlagwörter | Besteuerungsrecht, Steuerfreiheit, NATO |
Rechtsfrage: | Unterliegen Zahlungen der NATO an einen im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen für seine Tätigkeit bei der ISAF (International Security Assistance Force) in Afghanistan in vollem Umfang der inländischen Steuerpflicht? Ist eine partielle Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 64 EStG für die Gefahren- und Erschwerniszulage gegeben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 19.12.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 9081/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 09 10 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.11.2021 |
Erledigungs-Az: | I R 17/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 06 74 |