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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 23/20 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, EStG § 52 Abs. 28 Satz 16, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Kapitaleinkünfte, Abgeltungsteuer, Inhaberschuldverschreibung, Rückzahlung, Gleichheitsgrundsatz
Rechtsfrage: Verstößt die Versteuerung von Gewinnen aus der Rückzahlung von im Jahr 2008 erworbenen Inhaberschuldverschreibungen, bei denen eine Abgrenzung zwischen Ertrags- und Vermögensebene möglich ist, nach Kündigung durch den Emittenten (hier: in den Streitjahren 2015 und 2016) gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG, insbesondere die Anwendungsregelung nach § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG, gegen den Gleichheitsgrundsatz? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 03.07.2020
Vorinstanz/AZ: 12 K 449/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 00 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2022
Erledigungs-Az: VIII R 23/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 04 14