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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-79/20 P (EuGH) |
§§: | DVO (EU) 2015/1429 |
Schlagwörter | EG, EU, Antidumpingzoll, Einfuhr, Stahl, China, Taiwan |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel eines Unternehmens gegen das EuG-Urteil vom 3.12.2019 in der Rechtssache T-607/15: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Rechtsmittel für zulässig und begründet zu erklären; - das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 3.12.2019 in der Rechtssache Yieh United Steel Corporation Ltd (Yusco)/Kommission, T-607/15 aufzuheben; - nach Art. 61 der Satzung des Gerichtshofs endgültig zu entscheiden, den Anträgen von Yusco vor dem Gericht stattzugeben und folglich den der Rechtsmittelführerin durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1429 der Kommission vom 26.8.2015 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und Taiwan (im Folgenden: angefochtene Verordnung) auferlegten Antidumpingzoll aufzuheben, soweit er die Rechtsmittelführerin betrifft; - der Kommission und den Streithelferinnen neben ihren eigenen Kosten die gesamten Kosten der Rechtsmittelführerin im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren sowie dem Verfahren vor dem Gericht aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 03.12.2019 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-607/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2020 Nr. C 103 S. 17 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 28.04.2022 |
Erledigungs-Az: | Rs C-79/20 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 08 57 |