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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 10/06 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, SGB III § 122 Abs. 2 Nr. 3, SGB III § 38 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Arbeitslosigkeit, Arbeitsloser |
Rechtsfrage: | Ist ein Kind weiterhin als "arbeitsuchend gemeldetes Kind" gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen, wenn es seine Arbeitssuchendmeldung nicht innerhalb von drei Monaten erneuerte und somit die Arbeitsvermittlungspflicht der Agentur für Arbeit gemäß § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III endete? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.08.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 120/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 435 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 09 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.11.2008 |
Erledigungs-Az: | III R 10/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 08 97 |