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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 23/23 (BFH)
§§: GewStG § 9 Nr. 1, GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Gewerbesteuermessbetrag, Kürzung, Ertrag
Rechtsfrage: Ist auch das bloße Halten von Oldtimerfahrzeugen (als Kapitalanlage) kürzungsschädlich i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG? Setzt eine Schädlichkeit im Sinne der erweiterten Kürzung eine Tätigkeit voraus, aus der tatsächlich auch Erträge erwirtschaftet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 28.03.2023
Vorinstanz/AZ: 6 K 878/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 01 94