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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 50/05 |
§§: | GG Art. 3, EStG § 3 Nr. 45 |
Schlagwörter | Telefonkosten, Steuerfreiheit, Ungleichbehandlung, Verfassungswidrigkeit, Privat |
Rechtsfrage: | Liegt eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darin, dass der Vorteil, welchen Arbeitnehmern durch die unentgeltliche private Nutzung der betrieblichen Telekommunikationsanlage ihres Arbeitgebers zufließt, im Gegensatz zum privaten Nutzungsanteil von Telefonkosten eines selbständig Tätigen einkommensteuerfrei bleibt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 17.08.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 3383/03 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 00 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.06.2006 |
Erledigungs-Az: | XI R 50/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 34 82 |