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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 47/07 (BFH) |
§§: | AO § 129 |
Schlagwörter | Offenbare Unrichtigkeit, Doppelerfassung |
Rechtsfrage: | Offenbare Unrichtigkeit bei der doppelten Erfassung von Mieteinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung? - War die offenbare Unrichtigkeit für das FA erkennbar und hat es diese als eigene übernommen? Reicht es aus, dass bei "Offenlegung des Sachverhalts" für jeden unvoreingenommenen Dritten der Fehler klar und deutlich erkennbar gewesen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 02.10.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 143/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 12 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.06.2008 |
Erledigungs-Az: | X R 47/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 37 86 |