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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 30/22 (BFH)
§§: EStG § 4 h Abs. 3 Satz 1, EStG § 4 h Abs. 1 Satz 1, KStG § 8 b Abs. 1, KStG § 8 b Abs. 2, GewStG § 7 Satz 4
Schlagwörter Mitunternehmerschaft, Zinsschranke, Teileinkünfteverfahren, Dividende, Veräußerungsgewinn
Rechtsfrage: Sind bei einer Mitunternehmerschaft, an der nur Körperschaften beteiligt sind, im Rahmen der Ermittlung des sog. maßgeblichen Gewinns nach § 4 h Abs. 3 Satz 1 EStG erzielte Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne in voller Höhe oder lediglich in Höhe des nicht gemäß § 8 b Abs. 1 und Abs. 2 KStG freigestellten Anteils zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 11.10.2022
Vorinstanz/AZ: 8 K 8034/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 21 54