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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 11/23 (BFH) |
§§: | AO § 163, AO § 227, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 14, UStG § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5, UStG § 14 a, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Billigkeitsmaßnahme, Direktanspruch, Vorsteuerabzug, Leistungserbringung, Rechnung |
Rechtsfrage: | Leistungserbringung und Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung als Voraussetzungen eines Direktanspruchs gegen die inländische Finanzverwaltung entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.3.2007 Rs C-35/05 (EU:C:2007:167)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.03.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1284/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 04 29 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.12.2024 |
Erledigungs-Az: | V R 11/23 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 05 71 |