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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-833/21 (EuGH)
§§: RL 2003/96/EG Art. 14 Abs. 1 Buchst. a
Schlagwörter EG, EU, Spanien, Stromerzeugung, Kohle, Umweltschutz, Energieerzeugnis, Verwendung
Rechtsfrage: 1. Ist die nationale spanische Regelung zur Erhebung einer Steuer auf die zur Stromerzeugung verwendete Kohle mit Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2003/96/EG vereinbar, wenn ihr erklärtes Ziel zwar der Umweltschutz ist, dieses Ziel aber in der Struktur der Steuer nicht zum Ausdruck kommt und die Einnahmen zur Finanzierung der Kosten des Stromsystems verwendet werden? - 2. Kann davon ausgegangen werden, dass das Umweltziel dadurch in der Struktur der Steuer konkretisiert wird, dass die Steuersätze im Verhältnis zum Heizwert der für die Stromerzeugung verwendeten Kohle festgelegt werden? - 3. Wird der Umweltschutzzweck allein dadurch erreicht, dass auf bestimmte nicht erneuerbare Energieerzeugnisse Abgaben erhoben werden und die Verwendung von Erzeugnissen, die als weniger umweltschädlich gelten, keiner Abgabe unterliegt?
Vorinstanz: Audiencia Nacional (Spanien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 138 S. 17
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 22.06.2023
Erledigungs-Az: Rs C-833/21
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 11 54