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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-475/23 (EuGH) |
§§: | RL 2006/112/EG |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug, Gesellschaft, Subunternehmen, Rumänien, Buchführung |
Rechtsfrage: | 1. Stehen die Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das Recht auf Vorsteuerabzug einer nationalen Praxis entgegen, wonach in dem Fall, dass eine Gesellschaft einen Gegenstand erwirbt, den sie anschließend einem Subunternehmen zur Ausführung von Tätigkeiten zugunsten der zuerst genannten Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung stellt, dieser Gesellschaft das Recht auf Vorsteuerabzug für den erworbenen Gegenstand mit der Begründung verweigert wird, dass der Erwerb nicht als für die Zwecke ihrer eigenen steuerpflichtigen Umsätze, sondern für die Zwecke der steuerpflichtigen Umsätze des Subunternehmens erfolgt? - 2. Stehen die Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das Recht auf Vorsteuerabzug einer nationalen Praxis entgegen, wonach einem Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug mit der Begründung verweigert wird, dass er keine getrennte Buchführung für die Betriebsstätte in Rumänien geführt hat und die Steuerbehörden deshalb die Kosten der für die Gussteile, deren Eigentümer der Steuerpflichtige ist, eingesetzten Arbeitskräfte und die gesamte Verarbeitungstätigkeit, die im rumänischen Hoheitsgebiet stattfindet, nicht nachprüfen können? |
Vorinstanz: | Curtea de Apel Cluj (Rumänien) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU C/2023/499 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 04.10.2024 |
Erledigungs-Az: | Rs C-475/23 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 16 20 |