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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 55/04 |
| §§: | HGB § 89 b, EStG § 34, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. c |
| Schlagwörter | Handelsvertreter, Ausgleichsanspruch, Außerordentliche Einkünfte, Entschädigung |
| Rechtsfrage: | Kann die Teilbeendigung der Vertragsbeziehungen eines Handelsvertreters mit einem Versicherungsunternehmen (hier: betreffend der Privatkunden) einen Ausgleichsanspruch im Sinne des § 89 b HGB auslösen, der der Tarifbegünstigung unterliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
| Vorinstanz/Datum: | 19.01.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 2882/02 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 814 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 20 95 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 29.03.2006 |
| Erledigungs-Az: | X R 55/04 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 33 97 |