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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 32/22 (BFH) |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 a, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Repräsentationsaufwendungen |
Rechtsfrage: | Vorsteuerabzug aus der Sanierung einer (Ritter-)Burg, wobei dies im Rahmen eines unternehmerischen Gesamtkonzepts erfolgt: Sind hierin Repräsentationsaufwendungen zu sehen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 23.11.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 75/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 18 17 |