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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 16/22 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 2 a, GrEStG § 16 Abs. 5, GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Mittelbare Beteiligung, Personengesellschaft, Anteilserwerb, Anzeigepflicht
Rechtsfrage: Hat die Übertragung einer mittelbaren Beteiligung an einer grundstückshaltenden Personengesellschaft überhaupt zivilrechtlich wirksam stattgefunden? Führt dieser Vorgang, im Falle der zivilrechtlich wirksamen Übertragung, als Beteiligungskettenverlängerung bei gleichbleibendem wirtschaftlich Letztberechtigtem zu einem Anteilserwerb i.S. des § 1 Abs. 2 a GrEStG? Steht § 16 Abs. 5 GrEStG im vorliegenden Fall bei Anwendung des § 1 Abs. 2 a GrEStG der Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer wegen Rückerwerbs nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG entgegen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 23.06.2021
Vorinstanz/AZ: 4 K 1105/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 11 19