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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 22/23 (BFH) |
§§: | InvStG § 56 Abs. 2, InvStG § 56 Abs. 3, InvStG § 20 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, GG Art. 20 |
Schlagwörter | Investmentfonds, Freistellung, Veräußerung, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Sind die Regelungen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 InvStG im Zusammenwirken mit der Teilfreistellung nach § 20 Abs. 1 InvStG verfassungswidrig, soweit die steuerliche Belastung des An- und Verkaufs von Fondsanteilen das damit erzielte Einkommen übersteigen, so dass auch in Verlustfällen eine Steuerbelastung rechtmäßig erscheint? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.06.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 254/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 14 73 |