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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 36/21 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 3, GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 4, GrEStG § 6 a Satz 1, GrEStG § 6 a Satz 2
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Wirtschaftliche Betrachtungsweise, Grunderwerbsteuer-Befreiung, Kapitalverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Verspätungszuschlag, Anzeigepflicht, Anteilsübertragung
Rechtsfrage: Ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise auch bei der Übertragung von Anteilen innerhalb einer ausländischen Unternehmensgruppe, welche zu einer Verlängerung der Beteiligungskette führt, anzuwenden, sodass mangels eines Wechsels der Herrschaftsmacht kein grunderwerbsteuerlicher Erwerbsvorgang i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 3 oder Nr. 4 GrEStG vorliegt? - Ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise auf die Auslegung des Merkmals "entsprechende Umwandlung" i.S. des § 6 a Satz 2 GrEStG anzuwenden, oder verstößt eine enge Auslegung zumindest gegen Unionsrecht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.09.2021
Vorinstanz/AZ: 8 K 1125/17 GrE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 17 73