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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-615/23 (EuGH) |
§§: | RL 2006/112/EG Art. 73 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, öffentliche Personenverkehrsdienste, Bemessungsgrundlage, Ausgleichsleistung |
Rechtsfrage: | Ist Art. 73 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass eine Ausgleichsleistung wie die im Antrag auf einen Steuervorbescheid beschriebene, die von einer Einheit der territorialen Selbstverwaltung an ein gesondertes Rechtssubjekt (Betreiber) für die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste gezahlt wird, in die Steuerbemessungsgrundlage im Sinne dieser Bestimmung einbezogen ist? |
Vorinstanz: | Naczelny Sad Administracyjny (Polen) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU C/2024/410 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 08.05.2025 |
Erledigungs-Az: | Rs C-615/23 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 06 86 |