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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-366/22 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 2 Buchst. b
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Deutschland, Nichtigkeit, COVID-19
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss (EU) der Europäischen Kommission vom 26.7.2021 über die staatliche Beihilfe SA. 56867 (2020/N, ex 2020/PN) - Deutschland - Entschädigung für die der Condor Flugdienst GmbH durch die COVID-19-Pandemie entstandenen Schäden für nichtig zu erklären, und - der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 311 S. 16