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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 18/23 (BFH) |
§§: | KraftStG § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a, KraftStG § 3 Nr. 7 Satz 2 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung, Sonderfahrzeug, Forstwirtschaft, Verwendung |
Rechtsfrage: | Ist die "ausschließliche Eignung" und die damit einhergehende Frage einer anderweitigen "sinnvoll-praktischen" Verwendungsmöglichkeit eines Sonderfahrzeugs nach objektiven Kriterien und nicht subjektiv zu bewerten, und ist infolgedessen die Steuerbefreiung der im forstwirtschaftlichen Betrieb des Klägers zum Transport von Langholz verwendeten Zugmaschine mit Anhänger ("Nachläufer") gemäß § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu versagen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 16.06.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2561/21 Kfz |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 13 31 |