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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-713/21 (EuGH)
§§: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, RL 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1 Buchst. c
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, einheitliche Leistung, Ausbildungsstall, Turnierpferde, Unterbringung, Training, Turnierteilnahme
Rechtsfrage: Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der RL 2006/112/EG in der Auslegung durch das EuGH-Urteil vom 10.11.2016 Rs C-432/15 (Bastová): Erbringt der Inhaber eines Ausbildungsstalls für Turnierpferde an den Pferdeeigentümer eine einheitliche Leistung, die aus Unterbringung, Training und Turnierteilnahme von Pferden besteht, auch insoweit gegen Entgelt, als der Pferdeeigentümer diese Leistung durch hälftige Abtretung des ihm bei einer erfolgreichen Turnierteilnahme zustehenden Anspruchs auf Preisgeld vergütet?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 27.07.2021
Vorinstanz/AZ: V R 40/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 18 98
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 09.02.2023
Erledigungs-Az: Rs C-713/21
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 02 60