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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 15/19 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8, KStG § 8 b Abs. 2 |
Schlagwörter | Kartellbuße, Betriebsausgabe, Währungssicherungsgeschäft, Veräußerungsgewinn, EG, EU |
Rechtsfrage: | Betriebsausgabenabzug für eine Geldbuße - Währungssicherungsgeschäfte als Teil eines Anteilsveräußerungsgeschäfts: 1. Ermöglicht eine EU-Kartellbuße nur insoweit einen Betriebsausgabenabzug, als ihr eine abschöpfende Funktion zukommt? - 2. Können Erträge aus Währungssicherungsgeschäften in die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften einbezogen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 29.08.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2469/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 03 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.12.2022 |
Erledigungs-Az: | I R 15/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 06 82 |