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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 45/06 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, AO § 41 Abs. 1, BGB § 1626 Abs. 2, BGB § 1629 Abs. 1, BGB § 1795 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 1909 Abs. 1, BGB § 184 Abs. 1 |
Schlagwörter | Darlehensvertrag, Angehörige, Kinder, Schuldzinsen |
Rechtsfrage: | Schuldzinsenabzug bei Darlehensverträgen mit minderjährigen Kindern: Kann ein Darlehensvertrag zwischen einem minderjährigen Kind als Darlehensgeber und seinem Vater als Darlehensnehmer steuerlich nur anerkannt werden, wenn der Vertragsabschluss zivilrechtlich wirksam - also durch Einschaltung eines Ergänzungspflegers - erfolgt ist (s. hierzu BFH-Urteil vom 7.6.2006 IX R 4/04)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 177/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 1824 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 43 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.02.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 45/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 16 99 |