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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 10/96
§§: EStG § 9 Abs. 1 S. 1
Schlagwörter Immobilienfonds
Rechtsfrage: Abgrenzung Bauherren-/Erwerberfonds bei SB-Markterrichtung- und vermietung durch Fonds in der Rechtsform der GbR (GbR-Gründung durch Modellinitiator - Anteil 2% - und einem weiteren Gesellschafter (sog. Platzhalter für spätere Neugesellschafter) - Anteil 98 % - nach Grundstückserwerb, Baureifmachung des Grundstücks, Bauvergabe und Mietvertragsabschluß) - Fondsgesellschaft kein Bauherr, sondern Erwerber des mit dem SB-Markt zu bebauenden Grundstücks - Modellbedingte Kosten, wie z. B. Treuhand- und Mietgarantiegebühr, in Anwendung der BFH-Rechtsprechung zum Bauherrenmodell keine sofort abziehbaren WK, sondern AK? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 25.01.1996
Vorinstanz/AZ: VI 88/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.05.2001
Erledigungs-Az: IX R 10/96
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 10 85