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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 32/19 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 11 Abs. 1, GmbHG § 29 Abs. 1
Schlagwörter Gewinnausschüttung, Ausländische Kapitalgesellschaft, Beherrschender Gesellschafter, Zufluss
Rechtsfrage: Ist für die Frage, ob dem beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen (hier kroatischen) Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung zugeflossen ist, auf den tatsächlichen Zahlungseingang abzustellen, oder kann der Zufluss aufgrund eines Gewinnverteilungsbeschlusses der Gesellschaft fingiert werden? Sind das Vorliegen eines solchen Beschlusses und die Zahlungsfähigkeit der ausländischen Gesellschaft nach deutschem oder nach dem maßgeblichen ausländischen Recht zu beurteilen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 23.07.2019
Vorinstanz/AZ: 8 K 1194/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 18 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.02.2022
Erledigungs-Az: VIII R 32/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 14 70