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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 39/22 (BFH) |
§§: | EnergieStV § 105 a, NATOTrStatZAbk Art. 67 Abs. 3, EnergieStG § 66 Abs. 1 |
Schlagwörter | Energiesteuer, Entlastung, Treu und Glauben, Festsetzungsfrist |
Rechtsfrage: | Konnte eine Entlastung nach § 105 a EnergieStV für an NATO-Truppen gelieferte Erdgasmengen geltend gemacht werden, indem diese Mengen lediglich in der Steueranmeldung von den zu versteuernden Erdgasmengen abgezogen wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 27.10.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 69/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 01 52 |