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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-146/22 (EuG) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 3 Buchst. b |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Niederlande, COVID-19 |
Rechtsfrage: | Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss (EU) der Europäischen Kommission vom 16.7.2021 über die staatliche Beihilfe SA.57116-COVID-19: Staatliche Garantie und staatliches Darlehen zugunsten von KLM für nichtig zu erklären, und -der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2022 Nr. C 198 S. 56 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 07.02.2024 |
Erledigungs-Az: | Rs T-146/22 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 13 98 |